Rechtlich gesehen gibt keine gesetzliche Definition des Begriffs „neuer Reifen“. Allerdings hat der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) eine Richtlinie festgelegt: Ein unbenutzter Reifen gilt als neu, wenn er nicht älter als 3 Jahre ist. Weiter gilt ein Reifen als „neu“, wenn er bis zu 5 Jahre alt ist; vorausgesetzt er wurde ordnungsgemäß gelagert und weist keine Materialveränderungen auf.